Programmziel
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten vertiefen ihre fachlichen, methodischen und analytischen Kompetenzen, erweitern ihre wissenschaftlichen Netzwerke und stärken ihre Sichtbarkeit im internationalen Forschungskontext. Nach Abschluss der Förderung bringen sie ihre erworbenen Kenntnisse und Kontakte in ihre Heimatinstitutionen ein und leisten dort Beiträge zu Forschung, Lehre, Wissenstransfer und institutioneller Weiterentwicklung.
Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert.
Finanzierungsvorbehalt
Die Durchführung des Stipendienprogramms sowie die Vergabe der Stipendien stehen unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Fördermittel durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Zuwendungsbescheids durch das BMZ besteht kein Anspruch auf Förderung. Aus der Bewerbung oder einer etwaigen Auswahlentscheidung können keine Rechtsansprüche, insbesondere nicht auf Abschluss eines Stipendienvertrags oder auf Auszahlung von Stipendienmitteln, abgeleitet werden.
Wer kann sich bewerben?
Frauen, sozioökonomisch benachteiligte Personen und Personen aus benachteiligten Regionen oder Gruppen werden besonders zur Teilnahme an dem Programm ermutigt.
Nicht bewerben können Sie sich, wenn Sie sich zum Bewerbungszeitpunkt bereits in Deutschland befinden bzw. Ihre gesamte Promotion oder Ihren Postdoc an einer deutschen Hochschule durchführen.
Was wird gefördert?
In beiden Programmlinien werden Forschungs- und Kooperationsvorhaben gefördert, die einen klaren Bezug zu mindestens einem SDG aufweisen und einen konkreten entwicklungspolitischen Nutzen erwarten lassen. Der SDG-Bezug dient dabei als inhaltliche Orientierung für die Auswahl der Vorhaben und unterstreicht den Anspruch des Programms, entwicklungsrelevante und transferorientierte Forschung zu unterstützen.
Das Programm umfasst zwei Programmlinien:
- Programmlinie 1: Anbahnungs- und Kooperationsreisen
Gefördert werden Aufenthalte an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland, die der Identifikation und Entwicklung gemeinsamer Forschungsthemen/-vorhaben (inkl. Entwicklung gemeinsamer Publikationsideen und Drittmittelanträgen) mit hoher Entwicklungsrelevanz und dem Aufbau internationaler Kooperationen und Netzwerke dienen. - Programmlinie 2: Forschungsaufenthalte
Gefördert werden Forschungsaufenthalte zur Durchführung eines eigenständigen Forschungsprojekts (mit hoher Entwicklungsrelevanz und klarem Transferkonzept zur Implementierung der Ergebnisse in der Heimatregion) an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland, das in Abstimmung mit der/dem wissenschaftlichen Gastgebenden in Deutschland durchgeführt wird. Die Aufenthalte können bei Bedarf auch Anbahnungs- und Kooperationsaspekte beinhalten.
Dauer der Förderung
- Programmlinie 1:
Anbahnungs- und Kooperationsreisen: 1 bis 2 Monate - Programmlinie 2:
Forschungsaufenthalte: 2 bis 6 Monate
Bitte geben Sie im Bewerbungsformular Ihre gewünschte Förderdauer an. Die Förderdauer wird im Auswahlverfahren von der Auswahlkommission unter Berücksichtigung Ihrer Arbeitsplanung festgelegt.
Der Förderbeginn muss im Jahr 2026 (Juli/August - abhängig von der Region) liegen und bis zum 31. Januar 2027 abgeschlossen sein. Eine Förderung oder eine Verschiebung des Aufenthalts über den 31. Januar hinaus ist ausgeschlossen.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Stipendienleistungen
- Monatliche Stipendienrate in Höhe von 1.400 Euro für Promovierende und Postdoktorandinnen/Postdoktoranden*, 2.000 Euro für Assistenzprofessorinnen und -professoren und Dozentinnen und Dozenten, 2.150 Euro für Professorinnen und Professoren
(* Definition Postdoktorandinnen/Postdoktoranden: der Abschluss der Promotion liegt bei Bewerbungsschluss nicht mehr als vier Jahre zurück) - Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung (siehe auch wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 4)
- Reisekostenpauschale
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben in Deutschland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt. Siehe auch die wichtigen Stipendienhinweise – Abschnitt F, Punkt 8.
Auswahl
Auswahlkriterien - Programmlinie 1: Anbahnungs- und Kooperationsreisen
Fachliche Qualifikation
- fachspezifische, für das Vorhaben relevante akademische Qualifikation, die im Lebenslauf nachzuweisen ist
- Qualität und Entwicklungsrelevanz des Vorhabens (inwieweit weist das Vorhaben einen nachvollziehbaren Bezug auf Entwicklungsherausforderungen in der Heimatregion und zu einem oder mehreren Zielen der Agenda 2030 (SDGs) auf?)
- Plausibilität der Wahl der Gastinstitution(en) in Deutschland
- Stand der fachlichen Abstimmung und Kontaktaufnahme
- Konsistenz, Realisierbarkeit und Angemessenheit des Arbeits- und Zeitplans
- Potenzial des Vorhabens, die Ergebnisse des Aufenthalts wirksam in den fachlichen und institutionellen Kontext der Heimatregion einzubringen
- Beitrag des geplanten Aufenthalts zur Anbahnung neuer oder zur Vertiefung bestehender wissenschaftlicher Netzwerke und Kooperationen zwischen dem Herkunftsland und Deutschland und Perspektive des Fortbestands dieser über den Förderzeitraum hinaus
- Beitrag des Vorhabens zum Kapazitätsaufbau und nachhaltigen Wissenstransfer in der Heimatregion sowie zu erwartende Multiplikatoreneffekte
Auswahlkriterien - Programmlinie 2: Forschungsaufenthalte
Fachliche Qualifikation
- Bei Promovierenden und Postdocs: Studienleistungen (Abschlussnote Master oder Äquivalent, Abschlussnote Promotion)
- Wissenschaftliche Leistungen (z.B. Publikationen, Vorträge, Konferenzbeiträge)
- Qualität des Forschungsvorhabens sowie der Vorbereitung (Originalität, Aktualität und Entwicklungsrelevanz des Vorhabens, Wahl der Gastinstitution und Kontaktaufnahme). Maßgeblich ist, inwieweit das Thema auf konkrete Entwicklungsherausforderungen im Herkunftsland ausgerichtet ist und einen nachvollziehbaren Bezug zu einem oder mehreren Zielen der Agenda 2030 (SDGs) aufweist.
- Nachvollziehbares, realistisches Transferkonzept, das konkrete Maßnahmen zur Implementierung der Ergebnisse in Hochschule, Forschungseinrichtung bzw. außeruniversitäre Kontexte in der Heimatregion beschreibt.
- Durchführbarkeit sowie Konsistenz des Arbeits- und Zeitplans
- Bei Promovierenden: Einbettung des Forschungsvorhabens in das Gesamtpromotionsvorhaben (inhaltlich/zeitlich)
- Karriereperspektiven: Bedeutung des Forschungsvorhabens und des Deutschlandaufenthalts für die weitere akademische, berufliche und persönliche Entwicklung
- Motivation: fachliche und persönliche Gründe für den Deutschlandaufenthalt, Relevanz des Vorhabens für wissenschaftlichen, institutionellen Kapazitätsaufbau Heimatland
- Außerfachliches Engagement: außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, gesellschaftliches Engagement
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.