Stipendiendatenbank
Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrer sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.
Bundesministerium für Bildung und Forschung: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Beschreibung des Programms
Förderungsfähig sind Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen, an Kollegs, Akademien und Hochschulen, einschließlich dort geforderter Praktika. Dies gilt für Ausbildungen an öffentlichen Ausbildungsstätten und gleichwertigen privaten Ausbildungsstätten. Ebenfalls förderungsfähig ist die Teilnahme an entsprechenden Fernunterrichtslehrgängen. Ausbildungsförderung kann vielfach auch für einen Ausbildungsaufenthalt im Ausland gewährt werden. Ausbildungsförderung erhalten neben Deutschen auch Ausländer. Die konkreten Voraussetzungen für eine Gleichstellung hängen von ihrem jeweiligen Status ab, zum Beispiel der Staatsangehörigkeit anderer EU-Staaten, einer Niederlassungserlaubnis oder der Anerkennung als Flüchtling. Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet. Das BAföG sieht hierfür pauschale Bedarfssätze vor, die nach der Art der Ausbildung differenziert sind.
Zielgruppe
Deutsche und EU-Bürger sowie Personen entsprechend § 8 BAföG, die einen höheren Schulabschluss anstreben, studieren oder eine berufliche Ausbildung an einer Schule oder Akademie absolvieren.
Laufzeit
Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung – einschließlich der unterrichts- und vorlesungsfreien Zeit – geleistet. In der Regel werden Schüler gefördert, solange sie die Ausbildungsstätte besuchen. Die Dauer der Förderung von Studierenden entspricht grundsätzlich der Dauer der Regelstudienzeit (sog. Förderungshöchstdauer). Eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus ist in bestimmten Ausnahmefällen für einen begrenzten Zeitraum möglich.
Stipendienleistung
Es gibt verschiedene Förderungsarten für verschiedene Zielgruppen. Dazu gehören der Vollzuschuss, der Zuschuss sowie Staatsdarlehen. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
Der Höchstsatz (inkl. Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag) für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, liegt derzeit bei 861 EUR im Monat.
Der Höchstsatz (inkl. Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag) für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, liegt derzeit bei 861 EUR im Monat.
Formalia
In der Regel ist zuständig für
- Studierende das Studentenwerk der Hochschule, an der man eingeschrieben ist
- Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet
- alle anderen Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern
Bewerbungsschluss
Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung gestellt werden.