Stipendiendatenbank
Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrer sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern: Landesgraduiertenförderung und Caspar-David-Friedrich-Stipendien (CDF)
Beschreibung des Programms
Hochschulabsolventen mit überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern promovieren oder ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben durchführen möchten, können sich für ein Stipendium bewerben. Die Landesgraduiertenförderung richtet sich an hervorragende Hochschulabsolventen, die eine Zulassung zur Promotion an einer der Hochschulen des Bundeslandes und dort bereits einen wissenschaftlichen Betreuer haben. Die Caspar-David-Friedrich-Stipendien hingegen unterstützen Künstler, die ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben planen und durchführen möchten. Die Stipendien werden von den einzelnen Hochschulen ausgeschrieben und vergeben. Informationen und aktuelle Ausschreibungen sind deshalb dort zu erfragen. Die Höhe der monatlichen Förderung beträgt 1.100 EUR (wissenschaftliche Nachwuchskräfte) bzw. 1.000 EUR (Künstler), gegebenenfalls kommt eine Kinderzulage hinzu.
Zielgruppe
- Hochschulabsolventen mit überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen, die zur Promotion an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen sind und dort von einem Professor oder Hochschuldozenten wissenschaftlich betreut werden
- Künstler mit Studienabschluss, die ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern planen
Akademische Voraussetzungen
Abgeschlossenes Hochschulstudium (Caspar-David-Friedrich-Stipendien) bzw. Zulassung zur Promotion (Landesgraduiertenförderung)
Laufzeit
Die Laufzeit beträgt zwei Jahre, in begründeten Ausnahmefällen kann die Laufzeit um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Stipendienleistung
- Regelsatz für wissenschaftliche Nachwuchskräfte: 1.100 EUR
- Regelsatz für künstlerische Nachwuchskräfte (CDF-Stipendium): 1.000 EUR
- Gegebenenfalls Familienzuschläge: 150 Euro monatlich für das erste Kind und 100 EUR für jedes weitere Kind
Formalia
Ansprechpartner für die Stipendien sind die einzelnen Hochschulen. Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie eine Liste der teilnehmenden Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern gibt es hier bei der Förderfibel – Recherche unter dem Stichwort: Stipendien.
Bewerbungsschluss
Ausschreibungen zu aktuellen Promotionsvorhaben der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern stehen auf der jeweiligen Internetseite (siehe Formalia).